Maklerrecht und Maklervertrag – Wichtige Grundlagen für Käufer, Verkäufer und Mieter
Was ist das Maklerrecht?
Das Maklerrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die Tätigkeit eines Immobilienmaklers betreffen. Die zentralen Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 652 bis 656 BGB. Sie regeln die Bedingungen, unter denen ein Makler eine Provision für seine Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erhält.
Grundsätzlich gilt: Ein Makler hat Anspruch auf eine Provision, wenn er einen Käufer oder Mieter für eine Immobilie erfolgreich vermittelt oder den Nachweis über eine passende Gelegenheit erbringt. Voraussetzung ist, dass ein Maklervertrag besteht und die Vermittlung oder der Nachweis ursächlich für den späteren Vertragsabschluss war.
Der Maklervertrag – Was ist zu beachten?
Ein Maklervertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Makler und seinem Kunden – also entweder dem Verkäufer/Vermieter oder dem Käufer/Mieter. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt.
Arten von Maklerverträgen
Es gibt verschiedene Formen von Maklerverträgen:
Einfacher Maklervertrag
Der Kunde darf mehrere Makler beauftragen.
Der Makler erhält eine Provision nur, wenn er die Vermittlung oder den Nachweis erfolgreich geleistet hat.
Der Kunde kann auch selbst ohne Makler tätig werden.
Alleinauftrag
Nur der beauftragte Makler darf tätig werden, der Kunde verpflichtet sich, keinen weiteren Makler einzuschalten.
Es gibt den einfachen Alleinauftrag, bei dem der Kunde weiterhin selbst nach Käufern oder Mietern suchen darf.
Beim qualifizierten Alleinauftrag ist auch die Eigenvermittlung durch den Kunden ausgeschlossen.
Provisionsregelungen
Das Maklerrecht regelt auch die Höhe und Fälligkeit der Maklerprovision. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe, üblich sind jedoch 3–7 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer.
Seit der Reform des Maklerrechts 2020 gilt für Wohnimmobilien das Bestellerprinzip beim Kauf:
In der Regel zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 50 % der Maklerprovision.
Einseitige Provisionszahlungen durch den Käufer sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Im Mietbereich gilt bereits seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. Das betrifft vor allem Vermieter.
Fazit
Das Maklerrecht und der Maklervertrag bilden die rechtliche Grundlage für eine erfolgreiche Immobilienvermittlung. Ein klar geregelter Vertrag schützt alle Beteiligten und sorgt für Transparenz. Wer eine Immobilie kaufen, verkaufen oder mieten möchte, sollte sich über die vertraglichen Bedingungen informieren – oder sich direkt an einen erfahrenen Makler wenden.
Das Maklerrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die Tätigkeit eines Immobilienmaklers betreffen. Die zentralen Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 652 bis 656 BGB. Sie regeln die Bedingungen, unter denen ein Makler eine Provision für seine Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erhält.
Grundsätzlich gilt: Ein Makler hat Anspruch auf eine Provision, wenn er einen Käufer oder Mieter für eine Immobilie erfolgreich vermittelt oder den Nachweis über eine passende Gelegenheit erbringt. Voraussetzung ist, dass ein Maklervertrag besteht und die Vermittlung oder der Nachweis ursächlich für den späteren Vertragsabschluss war.
Der Maklervertrag – Was ist zu beachten?
Ein Maklervertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Makler und seinem Kunden – also entweder dem Verkäufer/Vermieter oder dem Käufer/Mieter. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt.
Arten von Maklerverträgen
Es gibt verschiedene Formen von Maklerverträgen:
Einfacher Maklervertrag
Der Kunde darf mehrere Makler beauftragen.
Der Makler erhält eine Provision nur, wenn er die Vermittlung oder den Nachweis erfolgreich geleistet hat.
Der Kunde kann auch selbst ohne Makler tätig werden.
Alleinauftrag
Nur der beauftragte Makler darf tätig werden, der Kunde verpflichtet sich, keinen weiteren Makler einzuschalten.
Es gibt den einfachen Alleinauftrag, bei dem der Kunde weiterhin selbst nach Käufern oder Mietern suchen darf.
Beim qualifizierten Alleinauftrag ist auch die Eigenvermittlung durch den Kunden ausgeschlossen.
Provisionsregelungen
Das Maklerrecht regelt auch die Höhe und Fälligkeit der Maklerprovision. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe, üblich sind jedoch 3–7 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer.
Seit der Reform des Maklerrechts 2020 gilt für Wohnimmobilien das Bestellerprinzip beim Kauf:
In der Regel zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 50 % der Maklerprovision.
Einseitige Provisionszahlungen durch den Käufer sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Im Mietbereich gilt bereits seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. Das betrifft vor allem Vermieter.
Fazit
Das Maklerrecht und der Maklervertrag bilden die rechtliche Grundlage für eine erfolgreiche Immobilienvermittlung. Ein klar geregelter Vertrag schützt alle Beteiligten und sorgt für Transparenz. Wer eine Immobilie kaufen, verkaufen oder mieten möchte, sollte sich über die vertraglichen Bedingungen informieren – oder sich direkt an einen erfahrenen Makler wenden.
